ERGO Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung

Vom Finanztest 01/2024 mit der Note "GUT (2,5)" ausgezeichnet

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Eine günstige Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung bietet die ERGO Reiseversicherung, vormals ERV - für beliebig viele Urlaubs- und Geschäftsreisen. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung gilt weltweit, inklusive USA und Kanada.

Bei Neuabschluss sind Sie mit der Jahresreiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung auch im Fall einer Covid-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung geschützt. Eine persönliche Quarantäne ist nicht versichert, kann aber durch den Ergänzungsschutz Covid-19 mit eingeschlossen werden.

Die Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung gibt es auch als Einmalpolice.

Hinweis für bereits bestehende Verträge: Wir empfehlen, Ihre ERGO Reiseversicherung mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 zu erweitern, falls zum Zeitpunkt des Abschlusses eine COVID-19-Erkrankung noch nicht Teil der versicherten Leistungen war. Der Zusatzschutz gilt für eine einzelne Reise. Der Ergänzungsschutz Covid-19 deckt neben der Erkrankung an COVID-19 auch die Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 ab.

Beiträge

Jahres-Reiserücktrittsversicherung, Einzelpersonen

Reisepreis bis 2000 € 79,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 4000 € 135,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 6000 € 179,00 € pro Jahr

Jahres-Reiserücktrittsversicherung, Familien

Reisepreis bis 4000 € 145,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 6000 € 219,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 8000 € 298,00 € pro Jahr

Die genannten Prämien der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung sind Beispielpreise für Personen bis 64 Jahre, ohne Selbstbehalt. Alle Preise finden Sie im PDF "Beitragsübersicht".

Diese Versicherung der ERGO Reiseversicherung kann auch von Personen mit Wohnsitz in Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen oder Tschechien genutzt werden. Besteht keine deutsche Bankverbindung, kann auch mit Kreditkarte gezahlt werden.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung können Sie als Einzelperson (bzw. Einzelpersonen), Paar oder als Familie abschließen. Als Paar gelten 2 Erwachsene. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Wenn Sie die Versicherung mit Covid-19-Schutz abschließen, indem Sie im Online-Abschluss "Covid-19 versichern" auswählen, gilt für die Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist versichert.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie "Covid-19 versichern" im Online-Abschluss nicht auswählen, deckt die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung die Erkrankung an Covid-19 nicht ab!

Laufzeit und Kündigung

1. Der Versicherungsvertrag der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf durch eine Vertragspartei gekündigt wird.

2. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können der Versicherungsnehmer und die ERGO Reiseversicherung den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist nur binnen eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, kündigen. Die ERGO Reiseversicherung kann mit einer Frist von einem Monat, frühestens jedoch zum Ende der versicherten Reise, kündigen.

Anerkannte Rücktrittsgründe

Die Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung erstattet Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie die Reise aufgrund bestimmter Ereignisse nicht antreten können. Diese Ereignisse sind u. a.:

  • Tod;
  • schwere Unfallverletzung;
  • unerwartete schwere Erkrankung;
  • unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes;
  • Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Das leistet die Reiseabbruchversicherung

Die ERGO Reiseversicherung leistet Entschädigung bei

a) außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
b) nicht genutzten Reiseleistungen;
c) Verspätung während der Rückreise;
d) verlängertem Aufenthalt;
e) Unterbrechung der Rundreise;
f) Feuer oder Elementarereignissen während der
Reise.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung der ERGO Reiseversicherung stehen Ihnen in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen" zur Verfügung.

ERV wird zu ERGO Reiseversicherung

Die ERV hat sich im Mai 2019 umbenannt in "ERGO Reiseversicherung". Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der ERGO Reiseversicherung, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie die Jahres-Reiserücktrittsversicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz! 

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