TravelProtect Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Für Reisen bis 365 Tage

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Mit dem Reiserücktrittsschutz der TravelProtect können Sie beliebig viele Reisen mit einer Dauer von bis zu 365 Tagen je Reise versichern.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der TravelProtact gibt es in zwei Tarifvarianten: Standard und Premium.

Bei Abschluss des Premium-Tarifs sind Sie mit der Jahresreiserücktrittsversicherung der TravelProtect auch im Fall einer Covid-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung geschützt.

Bei Abschluss des Standard-Tarifs sind Sie mit der Jahresreiserücktrittsversicherung der TravelProtect im Fall einer Covid-19-Erkrankung geschützt.

Im Finanztest 01/2024 mit der Note "GUT (2,5)" für Einzelpersonen und mit der Note "GUT (2,4)" für Familien bewertet.

Die Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect gibt es auch als Einmalpolice.

Hinweis für bereits bestehende Verträge: Wir empfehlen, Ihre TravelProtect-Jahresversicherung mit dem Zusatzschutz COVID zu erweitern, falls zum Zeitpunkt des Abschlusses der umfassende Covid-19-Schutz, der auch die persönliche Quarantäne abdeckt, noch nicht Teil der versicherten Leistungen war. Der Zusatzschutz gilt für eine einzelne Reise.

Beiträge

Einzelpersonen Premium

Reisepreis bis 1.000 € 72,10 € pro Jahr

Reisepreis bis 2.000 € 88,58 € pro Jahr

Reisepreis bis 3.000 € 119,48 € pro Jahr

Paare Premium

Reisepreis bis 2.000 € 110,21 € pro Jahr

Reisepreis bis 3.000 € 127,72 € pro Jahr

Reisepreis bis 5.000 € 178,19 € pro Jahr

Familien Premium

Reisepreis bis 2.000 € 117,42 € pro Jahr

Reisepreis bis 3.000 € 132,87 € pro Jahr

Reisepreis bis 5.000 € 183,34 € pro Jahr

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen bis 64 Jahre für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruch­versicherung im Premium-Tarif. Alle weiteren Prämien entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitrags­übersicht TravelProtect".

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.
  • Bei Neuabschluss einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist auch die behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne versichert. Hinweis: Bei bestehenden Verträgen ist eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne durch den ergänzenden Zusatzschutz COVID versicherbar.

Automatische Verlängerung

Ein Vorteil der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect: Auch in den folgenden Jahren können Sie sorgenfrei verreisen, denn diese Jahres-Reiseversicherung gewährt Ihnen automatisch Jahr für Jahr Schutz. Natürlich können Sie jeweils zum Ende der Laufzeit kündigen.

Abschlussfrist

Versichert sind Reisen, deren Beginn bei Vertragsbeginn noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versicherungsbeginn abzuschließen.

Paar- und Familiendefinition

Als "Paar" gelten bei der TravelProtect 2 Erwachsene (unabhängig vom Wohnsitz). Als Familie gelten bis zu 2 Erwachsene und in der Versicherungspolice genannte Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

Was genau sind "Risikopersonen"?

Als "Risikopersonen" bezeichnet der Versicherer jenen Personenkreis, der in einer Versicherungspolice eingeschlossen ist. Im Falle der Reiserücktrittsversicherung werden nicht nur die eigentlichen Reiseteilnehmer vor versicherten Ereignissen geschützt, sondern auch ihnen nahestehende Personen. D. h., auch wenn eine der Risikopersonen schwer erkrankt, kann der Versicherte von der Reise zurücktreten. Dies sind die Risikopersonen der TravelProtect Reiserücktrittsversicherung:

  • die Verwandten der versicherten Person und die Verwandten der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten;
  • diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Verwandte betreuen;
  • bei Buchung der Reise für maximal 6 weitere Personen (davon maximal 4 Erwachsene): die Mitreisenden und deren Verwandte. Diese Begrenzung gilt nicht für mitreisende versicherte Personen im Familientarif.

Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen die TravelProtect die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:

  • Tod;
  • schwere Unfallverletzung;
  • unerwartet schwere Erkrankung;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Schwangerschaft;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel;
  • unerwartete gerichtliche Vorladung;
  • Einreichung der Scheidungsklage, bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag;
  • Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres;
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen der geschädigten Person erheblich ist. Voraussetzung: Die Anwesenheit der versicherten Person oder einer Risikoperson ist zur Aufklärung erforderlich.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

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