So erreichen Sie uns
+49 2247 9194-916 Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr info@reiseversicherung.comHaben Sie einen Notfall?
Eine Übersicht der Notfallkontakte finden Sie hier.
ab 150 €
Leistet bei COVID-19-Erkrankung
Mit dem All-in-One-Jahres-Reiseversicherungspaket der LTA können Sie beliebig viele Reisen im Jahr, egal ob Urlaubs- oder Geschäftsreise, versichern, mit einer maximalen Dauer von 56 Tagen je Reise.
Das All in One-Paket enthält:
Hinweis: Die LTA bietet, ergänzend zu der im Tarif enthaltenen Reiserücktrittsversicherung, im Online-Abschluss den Covid-19 Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der LTA sind Sie auch im Fall einer persönlichen Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Beispielpreise ohne Selbstbehalt. Alle Preise finden Sie im PDF Beitragsübersicht unter "Informationen".
Ja. Diese Reiseversicherung leistet, wenn die Corona-Erkrankung nach Reisebuchung neu und akut auftritt.
Für Personen bis 69 Jahre (bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) gibt es bei dieser Versicherung keinen Selbstbehalt. Personen ab 70 Jahre tragen bei unerwarteter schwerer Erkrankung einen Selbstbehalt von 20 % je Schadensfall.
Das LTA Jahres-Reiseversicherungspaket All in One kann sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn kann der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag erfolgen.
Es besteht Versicherungsschutz für Krankentransporte im In- und Ausland. Es werden die Kosten für folgende, medizinisch sinnvolle und vertretbare Leistungen erstattet, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung während einer Reise im In- oder Ausland der versicherten Person entstehen:
Bei Auslandsreisen erfolgt eine unbegrenzte Kostenübernahme für Krankentransporte und bei Inlandsreisen sind die Kosten auf 10.000 € je Person und je Reise begrenzt.
Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für reisevertragliche Änderungen (Umbuchungen) von im Voraus gebuchten Flügen und Unterkünften in Höhe von 50 Euro pro Person bis zum 42. Tag vor Reiseantritt. Danach beträgt die Höchstentschädigung maximal die Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären, sofern die versicherte Person Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte.
Ein weiterer Vorteil der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der LTA: Auch in den folgenden Jahren können Sie sorgenfrei verreisen, denn diese Jahres-Reiseversicherung gewährt Ihnen automatisch Jahr für Jahr Schutz. Natürlich können Sie jeweils zum Ende der Laufzeit kündigen.
Sehen Sie dieses günstige Produkt im Vergleich zu denen anderer Anbieter unter Jahres-Reiseversicherungspaket.
So erreichen Sie uns
Eine Übersicht der Notfallkontakte finden Sie hier.
Copyright © 2023 DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH, Neunkirchen-Seelscheid. Alle Rechte vorbehalten.
Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation