DKV Reisekrankenversicherung

Testsieger mit der Note "Sehr Gut" (0,7)

ab 2790

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Im aktuellen Vergleich der Stiftung Warentest (Finanztest Ausgabe 09/2023) wurde die Jahres-Reisekrankenversicherung der DKV als Testsieger für Familien mit der Note "Sehr Gut" (0,7) ausgezeichnet.

Mit der Reisekrankenversicherung der DKV FamilyMed Tarif RDN können sich Familien auf Reisen mit einer Maximaldauer von 8 Wochen absichern.

Mit dieser Jahresreiseversicherung der DKV ist Ihre Familie bestens gesundheitlich versorgt, und zwar auf beliebig vielen Auslandsreisen innerhalb eines ganzen Jahres. Dabei darf jede einzelne Reise bis zu 56 Tage dauern.

Der Vorteil für Familien: Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.

Diese DKV Versicherung gibt es übrigens auch für Einzelpersonen.

Beiträge

Familien bis 64 Jahre 27,90 €

Familien ab 65 - 69 Jahre 53,90 €

Familien ab 70 Jahre 88,90 €

Leistungen

Die DKV Jahresreisekrankenversicherung erstattet die Kosten für

  • medizinisch notwendige Heilbehandlung für Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen;
  • Arznei- und Verbandmittel, die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen verordnet werden;
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung, Reparaturen von bestehendem Zahnersatz;
  • ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland, Unterkunft und Verpflegung, Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson im Krankenhaus bei einem stationären Aufenthalt eines versicherten minderjährigen Kindes, medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt;
  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräten), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen verordnet werden;
  • Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen), die von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen verordnet werden;
  • medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport;
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 10.000 €;
  • Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern bei stationären Aufenthalten, Krankenrücktransport oder Tod der Eltern sowie hierdurch bedingte zusätzliche Rückreisekosten der Kinder.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja. Für die Jahres-Reisekrankenversicherung der DKV gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Wann gilt man als Familie?

Bei der Familienversicherung sind folgende Personen versichert:

  • Sie und
  • Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner;
  • Ihre minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe- oder Lebenspartners.

Zu den Kindern zählen auch:

  • Stiefkinder,
  • Adoptivkinder und
  • Pflegekinder.

Weitere Details zu dieser DKV-Versicherung finden Sie unter "Informationen".

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