So erreichen Sie uns
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Eine Übersicht der Notfallkontakte finden Sie hier.
ab 10€
Mit dem Zusatzschutz COVID der TravelProtect sind Sie auf Ihrer Reise perfekt versichert.
Der Zusatzschutz COVID der TravelProtect erweitert Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung bei der TravelProtect und schützt Sie zuverlässig im Fall einer persönlichen Quarantäne bei einem Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 oder einer bestehenden Infektion mit COVID-19. Der Reiseabbruchschutz gilt nicht für Reisen, die eine Schiffsreise beinhalten.
Voraussetzung: Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect, entweder für einzelne Reisen oder eine Jahresreiserücktrittsversicherung.
Der Zusatzschutz COVID ist für eine einzelne Reise gültig.
Beide Preisstufen gelten ohne Selbstbehalt und ohne Altersgrenze.
Sie treten Ihre Reise nicht oder nicht planmäßig an oder können die Reise nicht planmäßig beenden, weil ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
Welche Kosten werden übernommen?
Bitte beachten Sie, dass hier nur Beispiele aufgeführt sind. Eine vollständige Übersicht über alle Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Ja. Versicherungsschutz besteht auch bei Reisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Versichert sind Reisen, deren Beginn bei Vertragsabschluss noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Reiseversicherung sofort (am Tag der Reisebuchung) abzuschließen.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktrittsversicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags und endet mit dem Antritt der Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruchversicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der Reise. Dauert die Reise länger als 52 Tage, endet der Reiseabbruchschutz mit Ende des Tages 52 der Reise.
Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
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