Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung

Mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)" im Finanztest 01/2024 ausgezeichnet

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Die günstige Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung beinhaltet eine Reiseabbruchversicherung und kann für Reisen bis zu 31 Tagen abgeschlossen werden. 

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance wurde für Einzelpersonen und Familien zum Top-Produkt gekürt und erhielt die Note "SEHR GUT (1,4)" in der Ausgabe 01/2024 des Finanztests.

Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung umfasst:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiserücktritt-Assistance
  • Reiseabbruch-Assistance

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 € 80,00 €

Reisepreis bis 2000 € 139,00 €

Reisepreis bis 3000 € 207,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 159,00 €

Reisepreis bis 3000 € 237,00 €

Reisepreis bis 4000 € 316,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen zwischen 25-39 Jahren, ohne Selbstbehalt. Alle weiteren Prämien finden Sie im PDF "Beitragsübersicht Europ Assistance".

Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.

Im Familientarif sind bis zu 2 erwachsene Personen versichert, darüber hinaus bis zu 7 Kinder unter 28 Jahren. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. Der Familientarif gilt unabhängig davon, ob die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Eine Besonderheit der Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance ist der Paartarif. Im Paartarif sind 2 erwachsene Personen versichert. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss bis zu 5 Kalendertage nach Reisebuchung möglich.

Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.
  • Versicherungsschutz besteht auch im Fall einer behördlich angeordneten, persönlichen Quarantäne.

Was tun im Schadensfall?

Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird und wenn er eingetreten ist, der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie Nachweise erbringen, damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet. Um die Höhe des Schadens möglichst gering zu halten, müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren bzw. umbuchen. Um die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung prüfen zu können, verlangt der Versicherer folgende Unterlagen: 

  • Buchungsunterlagen der Reise
  • bei schwerer Unfallverletzung, schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit sowie Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken eine ärztliche Bescheinigung, bei psychischer Erkrankung ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie
  • bei Tod eine Sterbeurkunde
  • bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll)
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
  • bei Wiederholung einer Prüfung bzw. endgültigem Austritt aus dem Klassenverband eine Bestätigung der Schule oder Universität
  • bei unerwarteter Einberufung zur Wehrübung eine Bestätigung von staatlichen Stellen, dass der Termin nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Stornokosten nicht erfolgt
  • im Falle einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspätungsdauer 
  • bei Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Tieres: ein tierärztliches Attest sowie einen Nachweis, dass das Tier Ihnen gehört

Zusätzlich verlangt der Versicherer bei medizinischen Ereignissen, dass Sie Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erteilen können, von ihrer Schweigepflicht entbinden.

Weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet, entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

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