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Die günstigeEurop Assistance Reiserücktrittsversicherung beinhaltet eine Reiseabbruchversicherung und kann für Reisen bis zu 31 Tagen abgeschlossen werden.
Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance wurde für Einzelpersonen und Familien zum Top-Produkt gekürt und erhielt die Note "SEHR GUT (1,4)" in der Ausgabe 01/2024 des Finanztests.
Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung umfasst:
Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gibt es auch als Jahresversicherung.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen zwischen 25-39 Jahren, ohne Selbstbehalt. Alle weiteren Prämien finden Sie im PDF "Beitragsübersicht Europ Assistance".
Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Im Familientarif sind bis zu 2 erwachsene Personen versichert, darüber hinaus bis zu 7 Kinder unter 28 Jahren. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. Der Familientarif gilt unabhängig davon, ob die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Eine Besonderheit der Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance ist der Paartarif. Im Paartarif sind 2 erwachsene Personen versichert. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.
Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss bis zu 5 Kalendertage nach Reisebuchung möglich.
Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Für die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gilt:
Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird und wenn er eingetreten ist, der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie Nachweise erbringen, damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet. Um die Höhe des Schadens möglichst gering zu halten, müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren bzw. umbuchen. Um die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung prüfen zu können, verlangt der Versicherer folgende Unterlagen:
Zusätzlich verlangt der Versicherer bei medizinischen Ereignissen, dass Sie Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erteilen können, von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet, entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Möchten Sie einen Vergleich mit weiteren günstigen Angeboten? Den finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
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