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ab 6 €
Leistet bei COVID-19-Erkrankung
Die günstige Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung beinhaltet eine Reiseabbruchversicherung und kann für Reisen bis zu 31 Tagen abgeschlossen werden.
Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung umfasst:
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen bis 64 Jahre, ohne Selbstbehalt. Alle Preise finden Sie im PDF "Beitragsübersicht Europ Assistance".
Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Im Familientarif sind bis zu 2 erwachsene Personen versichert, darüber hinaus bis zu 7 Kinder bis unter 28 Jahren. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. Der Familientarif gilt unabhängig davon, ob die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Eine Besonderheit der Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance ist der Paartarif. Im Paartarif sind 2 erwachsene Personen versichert. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.
Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss bis zu 5 Kalendertage nach Reisebuchung möglich.
Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Allgemein gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Einige Versicherer schließen allerdings Pandemien vom Versicherungsschutz aus oder leisten nicht im Fall einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Zudem versichern einige Anbieter keine "psychischen Reaktionen" (z. B. die Angst vor einer möglichen Corona-Erkrankung). Genauere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen oben im Bereich "Informationen".
Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird und wenn er eingetreten ist, der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie Nachweise erbringen, damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet. Um die Höhe des Schadens möglichst gering zu halten, müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren bzw. umbuchen. Um die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung prüfen zu können, verlangt der Versicherer folgende Unterlagen:
Zusätzlich verlangt der Versicherer bei medizinischen Ereignissen, dass Sie Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erteilen können, von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet, entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Möchten Sie einen Vergleich mit weiteren günstigen Angeboten? Den finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
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