URV Reiserücktrittsversicherung

Für Einzelpersonen und Familien

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Das Besondere an der URV Reiserücktrittskosten-Versicherung: Erweiterte Rücktrittsgründe und größerer Kreis der versicherten Risikopersonen - schon ab 13,- EUR. Die enthaltene Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Ereignissen, auch während der Reise.

Die Reiserücktrittsversicherung der URV gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 € 49,00 €

Reisepreis bis 2000 € 98,00 €

Reisepreis bis 3000 € 144,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 98,00 €

Reisepreis bis 3000 € 144,00 €

Reisepreis bis 4000 € 196,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruchversicherung. Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und geben Sie die Daten Ihrer Reise ein, dann bekommen Sie den exakten Preis der Versicherung angezeigt. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung zu buchen - erst, wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.

Die URV Reiserücktrittsversicherung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Paaren bzw. Familien gebucht werden. Als Paar/Familie gelten bei der URV zwei Erwachsene mit oder ohne Kinder (bis 21 Jahre), wobei das Verwandtschaftsverhältnis der Personen untereinander keine Rolle spielt.

Die Abschlussfrist: Die Reiserücktrittsversicherung kann bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag oder binnen sieben Tagen möglich.

 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der URV gilt:

  •  Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch die Reiserücktrittsversicherung der URV nicht abgedeckt.

Mehr Risikopersonen versichert

Mit der URV Reiserücktrittsversicherung sind mehr "Risikopersonen" versichert - so nennt der Versicherer den Personenkreis, der in der Versicherungspolice genannt wird. Die herkömmliche Reiserücktrittsversicherung tritt üblicherweise in Kraft bei Tod, schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Krankheit ...

"... der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen".

Die URV Reiserücktrittsversicherung erweitert die Gruppe der Risikopersonen um ...

"... Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Urgroßeltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten".

Weitere Informationen zu den Risikopersonen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Erweiterte Rücktrittsgründe

Das Besondere an der URV Reiserücktrittsversicherung ist, dass sie mehr Gründe für den Reiserücktritt gelten lässt als andere Reiserücktrittsversicherungen. Dies sind einige der üblichen anerkannten Gründe: 

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder naher Angehöriger
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Arbeitslosigkeit infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung 

 
Die URV Reiserücktrittsversicherung erkennt darüber hinaus u. a. auch folgende Gründe an:

  • Bruch von Prothesen
  • Lockerung von implantierten Gelenken   
  • Unerwarteter Termin zur Organspende   
  • Schaden am Eigentum, u. a. durch Hochwasser oder Überschwemmung
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses, sofern der Schüler bei Buchung der Reise bei Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet war
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Impfunverträglichkeit des mitreisenden Hundes


    Weitere Informationen zu den erweiterten Reiserücktritts-Gründen der URV Reiserücktrittsversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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