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ab 5 €
Leistet bei COVID-Erkrankung
Die Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherung schützt vor Rücktrittskosten bzw. Stornokosten und leistet auch für zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten.
Bitte beachten Sie: Abweichend von den Versicherungsbedingungen gilt zur Zeit folgende Abschlussfrist: Die Versicherung muss innerhalb von 30 Tagen ab Reisebuchung abgeschlossen werden (der Stichtag bezieht sich hierbei auf das Abschlussdatum). Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Wenn Sie den Corona-Reiseschutz zusätzlich zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abschließen, sind Sie auch im Fall von Einschränkungen durch Covid-19 rundum abgesichert.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Reise-Rücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung. Alle Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur".
Ein Selbstbehalt besteht bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.
Familiendefinition: Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur können Sie als Einzelperson (bzw. Einzelpersonen) oder als Familie abschließen. Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.
Allgemein gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Einige Versicherer schließen allerdings Pandemien vom Versicherungsschutz aus oder leisten nicht im Fall einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Zudem versichern einige Anbieter keine "psychischen Reaktionen" (z. B. die Angst vor einer möglichen Corona-Erkrankung). Genauere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen oben im Bereich "Informationen".
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag)
Ersatz der Umbuchungskosten
Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch.
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