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ab 5€
Die Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherung schützt vor Rücktrittskosten bzw. Stornokosten und leistet auch für zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten.
Abschlussfrist: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gibt es auch als Jahresversicherung.
Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der HanseMerkur sind Sie auch im Fall einer Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Reise-Rücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung. Alle Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur".
Ein Selbstbehalt besteht bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.
Familiendefinition: Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur können Sie als Einzelperson (bzw. Einzelpersonen) oder als Familie abschließen. Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.
Für die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt:
Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Corona-Reiseschutz versicherbar.
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag)
Ersatz der Umbuchungskosten
Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch.
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