Allianz Travel Reiserücktrittsversicherung

Für Familien, Paare oder Einzelpersonen - weltweit gültig

ab 1128

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Der Reiserücktritts-Vollschutz der Allianz Travel, vormals Allianz Global Assistance, ist eine gute Wahl. Ohne Selbstbehalt und wahlweise mit Reiseabbruch­versicherung erhalten Sie den Reiserücktritts-Vollschutz schon ab 11,28 €.

Die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Beispielpreis Einzelperson

Reisepreis bis 1000 € 70,37 €

Reisepreis bis 2000 € 122,10 €

Reisepreis bis 3000 € 168,54 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 148,25 €

Reisepreis bis 3000 € 205,01 €

Reisepreis bis 4000 € 258,04 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielpreise für Personen im Alter von 31 bis 50 Jahren, ohne Selbstbehalt. Der Preis für die Versicherung richtet sich nach Ihrem Alter und dem Reisepreis. Den exakten Preis für Ihre Versicherung erfahren Sie, wenn Sie auf "Online abschließen" klicken und Ihre Daten eingeben. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung abzuschließen. Erst wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.

Die Reiserücktritts­versicherung der Allianz Travel sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Tage, abschließen.

Die Reiserücktritts­versicherung der Allianz Travel können nicht nur einzelne Personen, sondern auch Paare bzw. Familien abschließen. Es können sich 2 Erwachsene mit oder ohne Kinder (bis zum 21. Geburtstag) versichern, wobei das Verwandtschaftsverhältnis keine Rolle spielt. 2 gemeinsam reisende Familien, die jeweils eine Familienpolice abgeschlossen haben, können mit der Reiserücktritts­versicherung der Allianz Travel auch gemeinsam zurücktreten.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja, mit der Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel sind Sie im Fall einer Erkrankung an Covid-19 zuverlässig geschützt.

Das besondere Plus: Auch die behördlich angeordnete persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts einer Erkrankung an Covid-19 deckt die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel ab!

Alle Details hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

Was gilt im Fall einer Reisewarnung?

Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, besteht in diesem Land kein Versicherungsschutz.
Da es sich bei der Corona-Pandemie aber um eine länderübergreifende Situation handelt, gewährt die Allianz Travel in der Reiseabbruch-Versicherung Versicherungsschutz, sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Der Reiserücktritt-Vollschutz ist weltweit gültig und deckt alle Reisearten - auch Geschäftsreisen.

Individuelle Preisberechnung

Die Allianz Travel berechnet die Preise für die Reiserücktrittsversicherung individuell. Der Preis für Ihre Versicherung ist abhängig vom Preis Ihrer Reise und Ihrem Alter. Für jeden Reisepreis wird ein eigener Versicherungsbeitrag berechnet. Zudem gibt es besonders viele Altersstufen, so dass die Versicherung beispielsweise für Personen im Alter von 21 bis 30 Jahren günstiger ist als für Personen von 31 bis 50 Jahren. Auf diese Weise bezahlen Sie einen Beitrag, der dem genauen Wert Ihrer Reise und Ihrem Alter entspricht.

Vollschutz

Der Vollschutz der Reiserücktritts­versicherungen der Allianz Travel umfasst folgende Service-Leistungen:

  • Reiserücktritts-Versicherung: Sollten Sie unerwartet schwer erkranken und deshalb nicht in der Lage sein, Ihre Reise wie geplant anzutreten, ersetzt Ihnen die Allianz Travel die im Reisevetrag geregelten Stornogebühren.
  • Reise-Assistance: Wenn Sie während Ihrer Reise Informationen bezüglich Sicherheit, Mobilität, Geld oder Behörden benötigen, steht Ihnen die Reise-Assistance der Allianz Travel rund um die Uhr zur Verfügung. 
  • Reiseabbruch-Versicherung: Die Reiseabbruch-Versicherung der Allianz Travel erstattet Ihnen zusätzlich entstehende Rückreisekosten, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung vorzeitig beenden müssen. Außerdem wird der anteilige Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung übernommen, wenn Sie Ihre Reise unerwartet vorzeitig beenden oder unterbrechen müssen.

Stornoberatung

Eine Stornoberatung ist in der Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten Sie, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder ob eine Möglichkeit besteht, dass Sie doch reisen können.
Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernimmt die Allianz Travel.

Wann beginnt und wann endet die Versicherung?

In dieser Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Die Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Tage, abschließen. In der Reiseabbruchversicherung der Allianz Travel beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise.

Wann zahlt die Allianz Travel Reiserücktrittsversicherung?

Hat die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.

Allianz Global Assistance wird zu Allianz Travel - Markenname ELVIA fällt weg

Die Allianz hat ihre Reiseversicherungs-Sparte im November 2018 umbenannt in "Allianz Travel". Bis dahin hieß das Allianz-Tochterunternehmen "Allianz Global Assistance". Die Umbenennung soll dem Verbraucherverständnis dienen. Außerdem führte die Allianz ihre Reiseversicherungen unter dem Markennamen "ELVIA". Auch das hat die Allianz geändert: Ab November 2018 tragen die Reiseversicherungs-Produkte der Allianz Travel diesen Markennamen nicht mehr.

Zusammengefasst: Die "Allianz Global Assistance" heißt jetzt "Allianz Travel" und der Markenname "ELVIA" fällt weg. Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der Allianz Travel, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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