Coverwise Essential-Plus Reiserücktrittsversicherung

Mit erweitertem Leistungsumfang

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und persönlicher Quarantäne

Der Essential-Plus-Tarif von Coverwise wurde speziell für reiseversicherung.com entwickelt und kann nur hier abgeschlossen werden. Er zeichnet sich gegenüber dem Standardtarif "Essential" von Coverwise durch einen erweiterten Leistungsumfang aus. Sie können die Versicherung bis zu einem Alter von 64 Jahren buchen.

Mit Coverwise Essential-Plus versichern Sie Urlaubsreisen mit einer Dauer von bis zu 31 Tagen.

Wenn Sie umfangreichere Leistungen wünschen, können Sie statt Coverwise Essential-Plus auch den Tarif Coverwise Premium-Plus wählen. Zu den Vorteilen von Coverwise Premium-Plus gegenüber Coverwise Essential-Plus zählen besonders viele versicherte Gründe, die Möglichkeit, auch Geschäftsreisen abzusichern, sowie eine längere versicherbare Reisedauer.

Die Reiserücktrittsversicherung der Coverwise gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 € 41,00 €

Reisepreis bis 2000 € 71,00 €

Reisepreis bis 3000 € 114,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 86,00 €

Reisepreis bis 3000 € 149,00 €

Reisepreis bis 4000 € 195,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Einzelpersonen und Familien. Weitere Preise für Einzelpersonen, Paare und Familien entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitragsübersicht Coverwise". 

Paardefinition der Coverwise-Versicherung

Bei der Coverwise Essential-Plus Reiserücktrittsversicherung gelten als Paar Lebens- oder Ehepartner, die in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1, maximal 3 unterhaltsberechtigte Kinder, die eine gemeinsame Reise gebucht und versichert haben. Die unterhalts­berechtigten Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn in Vollzeitausbildung) mitversichert. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.

 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der Coverwise gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person auch im Fall einer behördlich angeordneten, persönlichen Quarantäne.

Es besteht kein Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung.

Abschlussfrist

Bei dieser Versicherung besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, so ist der Versicherungsabschluss nur möglich, wenn der Versicherungsvertrag am Tag der Reisebuchung oder am darauf folgenden Tag abgeschlossen wurde.

Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen die Coverwise die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:

  • Tod der versicherten Person oder einer Risikoperson;
  • schwere Unfallverletzung der versicherten Person oder einer Risikoperson;
  • unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolgedessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
  • Schaden am Wohneigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignisse, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist und über 2.500 € liegt oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist; der Wasserrohrbruch muss bei Reiserücktritt innerhalb von 7 Tagen vor dem Abreisetermin eingetreten sein;
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, wenn die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Wiederholungstermin unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise stattfinden soll. Voraussetzung ist, dass die Wiederholung der Prüfung notwendig ist, damit eine Verlängerung der Schul- oder Studienzeit vermieden bzw. der Schul- oder Studienabschluss erreicht wird.

Eine vollständige Liste finden Sie im PDF "Versicherungsbedingungen".

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