Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung

Testsieger im Finanztest 01/2024 mit der Note "SEHR GUT (1,4)"

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance beinhaltet eine Reiseabbruch­versicherung und ist ab 13,-  € zu haben. Mit der Europ Assistance können Sie Reisen mit einer Dauer von bis zu 31 Tagen versichern.

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance wurde für Einzelpersonen und Familien zum Top-Produkt gekürt und erhielt die Note "SEHR GUT (1,4)" in der Ausgabe 01/2024 des Finanztests.

Das leistet die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung:

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reiserücktritt-Assistance
  • Reiseabbruch-Assistance

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 € 80,00 €

Reisepreis bis 2000 € 139,00 €

Reisepreis bis 3000 € 207,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 € 159,00 €

Reisepreis bis 3000 € 237,00 €

Reisepreis bis 4000 € 316,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen zwischen 25-39 Jahren, ohne Selbstbehalt. Die Preise für Paare sowie eine Übersicht über alle weiteren Prämien finden Sie im PDF "Beitragsübersicht Europ Assistance".

Im Familientarif sind bis zu 2 erwachsene Personen versichert, darüber hinaus bis zu 7 Kinder unter 28 Jahren. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. Der Familientarif gilt unabhängig davon, ob die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Eine Besonderheit der Reiserücktritts­versicherung der Europ Assistance ist der Paartarif. Im Paartarif sind 2 erwachsene Personen versichert. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss bis zu 5 Kalendertage nach Reisebuchung möglich.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.
  • Versicherungsschutz besteht auch im Fall einer behördlich angeordneten, persönlichen Quarantäne.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Sie müssen Schäden nach Möglichkeit abwenden oder mindern und etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte sichern und verfolgen. Sie müssen der Europ Assistance insbesondere unter der 24-Stunden-Notrufnummer 089 55 987 224 unverzüglich eingetretene Schäden melden und vor Einleitung irgendwelcher Maßnahmen informieren und sich mit der Europ Assistance abstimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden.

Versicherte Gründe

Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen Europ Assistance die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Versterben
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Schwangerschaft
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Einberufung zu einer Wehrübung
  • Eine gerichtliche Ladung
  • Unerwarteter Beginn des Budesfreiwilligendienst oder FSJ
  • Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung
  • Verpassen des Hinflugs wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Eine vollständige Liste finden Sie im PDF "Versicherungsbedingungen".

Kostenerstattung bei Reiseabbruch

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, erstattet Ihnen Europ Assistance die dadurch entstehenden Mehrkosten und nicht erfolgten Reiseleistungen unter anderem in folgenden Fällen: 

  • Erkrankung, Unfall oder Versterben
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schwangerschaft
  • Erhebliche Beschädigung Ihres Eigentums
  • Feuer oder andere Naturgewalten am Urlaubsort
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Verpassen des Rückflugs wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Eine vollständige Liste finden Sie im PDF "Versicherungsbedingungen".

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