Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung

Mit Reiseabbruch für Schiffsreisen, Testsieger mit "SEHR GUT (1,4)" im Finanztest 01/2024

 

Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung ist günstig und eine gute Entscheidung. Sie beinhaltet eine Reiseabbruchversicherung und ist für Reisen bis zu 31 Tagen abschließbar.

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance wurde für Einzelpersonen und Familien zum Top-Produkt gekürt und erhielt die Note "SEHR GUT (1,4)" in der Ausgabe 01/2024 des Finanztests.

Mit der Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie:

  • eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • eine Reiseabbruch-Versicherung
  • eine Reiserücktritt-Assistance
  • eine Reiseabbruch-Assistance

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 €55,00 €

Reisepreis bis 2000 €96,00 €

Reisepreis bis 3000 €143,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 €110,00 €

Reisepreis bis 3000 €163,00 €

Reisepreis bis 4000 €218,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen zwischen 25-39 Jahren, mit Selbstbehalt. Alle weiteren Prämien finden Sie im PDF "Beitragsübersicht Europ Assistance".

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss innerhalb von 5 Kalendertagen möglich.

Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Im Familientarif sind bis zu 2 erwachsene Personen versichert, darüber hinaus bis zu 7 Kinder unter 28 Jahren. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. Der Familientarif gilt unabhängig davon, ob die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Eine Besonderheit der Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance ist der Paartarif. Im Paartarif sind 2 erwachsene Personen versichert. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.

 

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Sie müssen Schäden nach Möglichkeit abwenden oder mindern und etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte sichern und verfolgen. Sie müssen der Europ Assistance insbesondere unter der 24-Stunden-Notrufnummer 089 55 987 224 unverzüglich eingetretene Schäden melden und vor Einleitung irgendwelcher Maßnahmen informieren und sich mit der Europ Assistance abstimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise?

Der Versicherungsschutz der Europ Assistance beginnt in der Reiserücktrittsversicherung mit Buchung der Reise, frühestens aber mit dem vereinbartem Vertragsbeginn und endet mit dem Antritt der Reise. Bei allen anderen Versicherungskomponenten beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens aber mit dem Antritt der Reise, und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.

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