HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung

Testsieger im Finanztest 01/2024 mit "GUT (1,6)" ausgezeichnet

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

In der Finanztestausgabe 01/2024 wurde die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur mit der Note "GUT (1,6)" für Einzelpersonen und mit der NOTE "GUT (1,7)" für Familien bewertet.

Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung für Austauschprogramme mit Urlaubsgarantie und Selbstbehaltsübernahme-Versicherung können Sie wahlweise mit oder ohne Reiseabbruchversicherung abschließen. Durch die Selbstbehaltsübernahmeversicherung erhalten Sie zusätzlichen Schutz im Krankheitsfall, denn sie übernimmt für Sie den Eigenanteil bei ambulant behandelten Erkrankungen, so dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt erhalten.

Abschlussfrist: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gibt es auch als Jahresversicherung.

Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der HanseMerkur sind Sie auch im Fall einer Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.

Beiträge

Einzelpersonen bis 64 Jahre

Reisepreis bis 1.000 € 54,00 €

Reisepreis bis 3.000 € 119,00 €

Reisepreis bis 5.000 € 193,00 €

Reisepreis bis 10.000 € 369,00 €

Reisepreis bis 15.000 € 669,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruchversicherung. Alle Preise finden Sie in der Beitragsübersicht unter "Informationen".

Wahlweise buchbar: HanseMerkur-Urlaubsgarantie

Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung für Austauschprogramme kann durch eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) erweitert werden: 

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird.

Selbstbehaltsübernahme-Versicherung

Mit der Selbstbehaltsübernahme-Versicherung sind Sie im Krankheitsfall vor zusätzlichen Kosten geschützt.

Wenn Sie keine Selbstbehaltsübernahme-Versicherung abschließen, gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in der Höhe von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 EUR je versicherte Person.

Mit der Selbstbehaltsübernahme-Versicherung entfällt dieser Beitrag. Wenn Sie im Schadensfall keinen Eigenanteil leisten möchten, wählen Sie einfach im Online-Abschluss bei der Produktauswahl die Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie und ändern Sie die Auswahl unter dem Produktpreis auf "ohne Selbstbehalt".

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Corona-Reiseschutz versicherbar.

Familiendefinition

Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur können Sie als Einzelperson (bzw. Einzelpersonen) oder als Familie abschließen. Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.

Das leistet die Urlaubsgarantie

  • Zusätzliche Rückreisekosten
  • Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

Versicherte Ereignisse

  • Unerwartete und schwere Erkrankung
  • Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

 

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