ERGO Reiseversicherung RundumSorglos

Schiffsreisen von maximal 45 Tagen

Leistet bei COVID-19-Erkrankung, persönlicher Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Das RundumSorglos-Paket der ERGO Reiseversicherung, vormals ERV, umfasst folgenden Schutz:

  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung 
  • umfassende Soforthilfe-Leistungen und
  • Verspätungsschutz sowie
  • wahlweise: Kreuzfahrtschutz

Hinweis: Ohne den Ergänzungsschutz Covid-19, welchen Sie direkt im Online-Abschluss mit abschließen, deckt die im Versicherungspaket enthaltene Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung die Erkrankung an COVID-19 nicht ab.

Durch den Ergänzungsschutz Covid-19 erhalten Sie Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung trotz einer coronabedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Zudem deckt der Ergänzungsschutz Covid-19 neben der Erkrankung an COVID-19 auch die Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 ab.

Dieses Versicherungspaket bietet Schutz für Urlaubsreisen von maximal 45 Tagen.

Abschlussfrist: Die Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung kann sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Wo bin ich versichert?

Der Geltungsbereich Ihres RundumSorglos-Pakets für Schiffsreisen der ERGO Reiseversicherung richtet sich nach Ihrem Reiseland und dem entsprechend gewählten Tarif: Europa oder Welt. Zu Europa zählen: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Spitzbergen.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Wenn Sie im Online-Abschluss den Ergänzungsschutz Covid-19 direkt mit abschließen, gilt für das Versicherungspaket der ERGO Reiseversicherung:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist versichert.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Bitte beachten Sie: Ohne den Ergänzungsschutz Covid-19 deckt die im Versicherungspaket der ERGO Reiseversicherung enthaltene Reiserücktrittsversicherung die Erkrankung an Covid-19 nicht ab!

ERV wird zu ERGO Reiseversicherung

Die ERV hat sich im Mai 2019 umbenannt in "ERGO Reiseversicherung". Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der ERGO Reiseversicherung, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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