BDAE Expat Infinity

Auslandskrankenversicherung für zeitlich unbefristete Auslandsaufenthalte für Ruheständler

ab 39 pro Monat

Expat Infinity ist die hochwertige Auslandskranken­versicherung für alle, die sich dauerhaft im Ausland niederlassen wollen. Sie gilt weltweit mit Ausnahme der USA. Im Heimatland des Versicherten - ausgenommen USA - besteht Versicherungsschutz bis zu 6 Monaten pro Versicherungsjahr.

Es gibt keine Altersbegrenzung, das Höchsteintrittsalter liegt bei 75 Jahren. Daher eignet sich der Tarif Expat Infinity besonders für Senioren.

Ein weiterer Vorteil: Der BDAE bietet über den Tarif Expat Infinity die Möglichkeit einer Anwartschaft.

Wir empfehlen Expat Infinity außerdem für Personen, die sich - alleine oder mit Ihrer Familie - dauerhaft im Ausland niederlassen wollen und eine all-inclusive Auslandskrankenversicherung wünschen.

Je nach gewünschter Absicherung können Sie zwischen 3 Tarifvarianten, Basic, Classic und Premium, wählen.

Leistungen der Expat Infinity

Zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen der Expat Infinity gehören:

Basic

  • Stationäre Heilbehandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Krankentransport / Rücktransport / Überführung
  • Patienten-Rechtsschutzversicherung
  • Medizinische Assistance
  • Jahreshöchstbetrag: 1.000.000 Euro

Classic (Inkl. Basic-Leistungen)

  • Ambulante Heilbehandlungen
  • Zahnmedizinische Heilbehandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen
  • Hilfsmittel
  • Sehhilfen inkl. Sehtest
  • Nachhaftung
  • Angeborene Leiden
  • Jahreshöchstbetrag: unbegrenzt

Premium (inkl. Basic- und Classic-Leistungen)

  • Zahnersatz / kieferorthopädische Maßnahmen
  • Covid-19-Impfung
  • Schwangerschaft und Entbindung
  • Unfruchtbarkeitsbehandlungen
  • Augenlasern
  • Psychotherapie

Der Service der BDAE Expat Infinity Auslandskrankenversicherung

Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung jeglicher medizinischer Vorgänge auf der ganzen Welt hat die BDAE GRUPPE ein Assistance-Programm in ihr Versicherungskonzept integriert. Die Assistance-Leistungen - also die Hilfs-, Notfall- und Service-Angebote - stellt der BDAE seinen Versicherten und Mitgliedern in Kooperation mit dem Spezialisten ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland.

  • Mehrsprachige 24-Stunden-Notfall-Hotline
  • Weltweites Netzwerk medizinischer Serviceprovider
  • Informationen über (zahn-)medizinische Leistungsträger (z. B. Namen, Adressen und Telefonnummern sowie Sprechzeiten von Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken und Zahnärzten innerhalb der Region des aktuellen Aufenthaltsortes)
  • Beratung von Patienten in Routine- und Notfällen
  • Unterstützung und Betreuung von Angehörigen durch Versorgung mit länderspezifischen Daten und Informationen rund um die Gesundheitsversorgung
  • Hilfe bei der Vereinbarung von Behandlungsterminen mit Krankenhäusern und Ärzten bei ambulanter Behandlung
  • Organisation der Aufnahme in ein Krankenhaus im Krankheitsfall
  • Unterstützung bei der Beschaffung und dem Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten (soweit gesetzlich gestattet)
  • Organisation von Dolmetschern und Übersetzungsdiensten
  • Zugriff auf weltweite medizinische Informationen in deutscher und englischer Sprache
  • Beratung und Unterstützung bei Verlust von wichtigen Dokumenten und Zahlungsmitteln

Für weitere Informationen zu "Der Service der BDAE Expat Infinity Auslandskrankenversicherung" sehen Sie bitte die PDF-Downloads ein.

Ergänzende Leistung: Patienten-Rechtschutzversicherung für BDAE-Versicherte

Zusätzlich zu Ihrer Auslandskrankenversicherung hat Ihr BDAE für Sie kostenfrei eine Patienten-Rechtsschutzversicherung für das Ausland abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Absicherung gegen medizinische Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Dank einer Kooperation des BDAE mit der ARAG gilt der Patienten-Rechtsschutz für Sie auf der ganzen Welt.

 

Was ist abgesichert?

Die Versicherungspolice greift, wenn Ärzte oder ärztliches Personal Behandlungsfehler gemacht haben, durch die Sie in irgendeiner Weise zu Schaden kommen. Zwar ist Vertrauen die Basis der Arzt-Patienten-Beziehung, doch auch Mediziner können Fehler machen. Für Patienten ist es dann oft besonders schwierig, in der komplizierten Auseinandersetzung um einen Behandlungsfehler zu ihrem Recht zu kommen. Zumal Patienten dann für gewöhnlich die Auseinandersetzung nicht mehr direkt mit dem behandelnden Arzt, sondern mit der Berufshaftpflichtversicherung des Mediziners führen müssen.

  • Versichert sind Rechtsfälle in Höhe von je bis zu einer Million Euro weltweit. Bis zu dieser Höhe übernimmt die ARAG sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Auf Wunsch empfiehlt Ihnen der Versicherer außerdem einen Anwalt für Medizinrecht.
  • Zugang zum ARAG Online-Rechts-Service mit rund 1.000 rechtlich geprüften Musterschreiben und Dokumenten aus vielen Rechtsbereichen.
  • Mit ARAG-JuraTel® stehen Ihnen Anwälte für eine telefonische Erstberatung aufgrund eines Schadenersatz-Anspruchs oder wegen des Vorwurfs eines strafrechtlichen Vergehens zur Seite.
  • Pro Kalenderjahr ist ein Beratungsgespräch mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Erstellung oder Änderung einer Patientenverfügung einschließlich Vorsorgevollmacht bis zu 250 Euro versichert.

Wann liegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler vor?

Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern beispielsweise auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments. Als Behandlungsfehler wird somit die nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ist vor der Behandlung die Aufklärung durch den Arzt über Notwendigkeit und Risiken der Behandlung nicht erfolgt, handelt es sich um einen – ebenfalls versicherten – Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern etwa auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste. Sie alle sind Ärzten im Patienten-Rechtsschutz gleichgestellt.

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