Leben und arbeiten im Ausland
Die Entscheidung, Deutschland zu verlassen und zukünftig im Ausland zu leben und zu arbeiten, wird selten von heute auf morgen gefällt. Dementsprechend sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um wichtige Fragen zur sozialen Absicherung im Ausland zu klären. Grundsätzlich sind Auswanderer, sogenannte "Expatriates", durch das "Territorialprinzip" in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten.
Wenn jemand allerdings von seiner deutschen Firma für einen vorübergehenden Aufenthalt ins Ausland entsendet wird und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert wird, so gilt die deutsche gesetzliche Sozialversicherung auch für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind.
Fall Sie sich gerne in diesem Zusammenhang von uns zu den Themen Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung beraten lassen würden, kontaktieren Sie uns, oder lesen Sie Reiseversicherungen für Mitarbeiter im Ausland. Der Vergleich der einzelnen Versicherungsprodukte kann sich lohnen.
Deutsche oder ausländische Krankenversicherung?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht auf die jeweiligen Besonderheiten der Sozialsysteme in allen ausländischen Ländern eingehen können. Die pauschale Empfehlung einer Auslandskrankenversicherung ist schwierig. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Ausreise ein umfassendes Bild zu machen und nicht sofort alle Verbindungen nach Deutschland abzubrechen. Außerdem wichtig: Schließen Sie für die erste Zeit auf alle Fälle eine deutsche Auslandskrankenversicherung ab. Der Vorteil: Diese Reiseversicherung schützt Sie im Ausland, bis Sie in Ihrer neuen Heimat alle Formalitäten geklärt haben.
Manche Residenten legen auch im Ausland besonderen Wert auf eine deutsche Krankenversicherung. Die Anzahl der entsprechenden Angebote auf dem Versicherungsmarkt ist allerdings sehr begrenzt. Lassen Sie sich ausführlich beraten. Unsere Mitarbeiter der Privatkundenabteilung kennen die Aufgabenstellung und finden die günstigste Lösung für Ihre Fragen zur Reisekrankenversicherung bzw. zur Auslandskrankenversicherung.