URV Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Für Einzelpersonen und Familien

Leistet trotz coronabedingter Reisewarnung

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der URV bietet spezielle Extras. Sie umfasst nicht nur eine Reiseabbruchversicherung, sondern auch eine Notfall-Service-Versicherung, die z. B. Unterstützung beim Verlust von Reisedokumenten oder Kreditkarten beinhaltet. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Die Reiserücktrittsversicherung der URV gibt es auch als Einmalpolice.

Hinweis: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der URV deckt die Erkrankung an COVID-19 nicht ab. Die URV bietet jedoch ergänzend zu dieser Jahres-Reiserücktrittsversicherung die COVID-19 Protect plus an. Wenn Sie die COVID-19 Protect plus zusätzlich zu Ihrer Jahres-Reiserücktrittsversicherung bei der URV abschließen, sind Sie auch im Fall einer Erkrankung an COVID-19 sowie bei behördlich angeordneter individueller und persönlicher Quarantäne aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit COVID-19 abgesichert.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1.500 € 63,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 3.000 € 114,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 4.500 € 172,00 € pro Jahr

Familien

Reisepreis bis 1.500 € 63,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 3.000 € 114,00 € pro Jahr

Reisepreis bis 4.500 € 172,00 € pro Jahr

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Beispielpreise für Personen bis 64 Jahre, ohne Selbstbehalt. Sämtliche Preise finden Sie im PDF "Beitragsübersicht".

Auch Familien können sich mit der URV Jahres-Reiserücktrittsversicherung günstig versichern. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht, mit oder ohne Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag). Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal 6 Kinder versicherbar.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der URV gilt:

  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Die Erkrankung an Covid-19 sowie eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne sind durch die Reiserücktrittsversicherung der URV nicht abgedeckt, jedoch durch den ergänzend abschließbaren Versicherungsschutz COVID-19 Protect plus versicherbar.


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