Reiseversicherung für ausländische Gäste

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Teilnehmende Versicherungen

Mit dem Vergleich von reiseversicherung.com können Sie über 200 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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Krankenversicherung für ausländische Gäste

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Reisehaftpflichtversicherung
Übernimmt Kosten für Personen- und Sachschäden, die die versicherte Person gegenüber Dritten verursacht.
Reiseunfallversicherung
Übernimmt die Kosten, die durch einen gesundheitlichen Schaden aufgrund eines Unfalls während der Reise entstehen.
Reisegepäckversicherung
Übernimmt die Kosten bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks.
Abschiebekostenversicherung
Übernimmt Kosten im Fall einer behördlich angeordneten Abschiebung des Gastes, wenn Ansprüche gegen den Einladenden geltend gemacht werden.
Assistanceversicherung
Leistet unterstützende Hilfsmaßnahmen während der Reise.
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Ausländische Gäste aus Drittstaaten

Als "Drittstaaten" werden Länder bezeichnet, die nicht zu Europa gehören. Ausländische Besucher aus Drittstaaten brauchen üblicherweise ein Visum, um nach Deutschland und Europa einreisen zu dürfen.

Für ausländische Besucher, die ein Visum brauchen, ist es nötig, beim Visumsantrag eine in Europa gültige Krankenversicherung und eine Einladung vorzulegen. Der Einladende muss für alle Kosten aufkommen, die der Besucher verursacht, z. B. Kosten für medizinische Behandlungen oder für Haftschäden. Deshalb schließen die Einladenden Versicherungen für den ausländischen Gast ab.

Ausländische Gäste aus europäischen Ländern

Für Besucher und Au-pairs aus Europa gilt: Sie brauchen in der Regel kein Visum und müssen daher auch keine Krankenversicherung nachweisen. Trotzdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gastfamilien von Au-pairs diese krankenversichern müssen. So sind die Gastgeber vor hohen Kosten geschützt, zum Beispiel für einen Krankenrücktransport oder eine Überführung.

Für Besucher aus dem Ausland, die nur zu Besuch nach Deutschland kommen und für die es keine gesetzlichen Vorschriften zum Versicherungsschutz gibt, gilt ähnliches. Auch hier sollten die ausländischen Gäste unbedingt in eine Auslandskrankenversicherung investieren, um das finanzielle Risiko einer hohen Schuldenlast, verursacht durch hohe Behandlungskosten oder Kosten für den Rücktransport, zu vermeiden.

Warum ausländische Besucher unbedingt versichert werden sollten

Die wichtigste Reiseversicherung für Gäste aus dem Ausland ist sicherlich die Auslandskrankenversicherung. Diese ist aber nicht die einzige Absicherung, die Gast und Gastgeber vor finanziellen Risiken schützt. Ebenfalls dringend zu empfehlen sind die Reiseunfallversicherung und die Reisehaftpflichtversicherung.

In unserem Artikel Warum ausländische Besucher unbedingt versichert werden sollten erklären wir alle wichtigen Details.

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