EHIC: Wissen rund um die Europäische Krankenversicherungskarte

Es klingt praktisch: Eine kleine Plastikkarte, mit der Sie bei akuter Erkrankung auch im Ausland auf medizinische Versorgung zählen können. Doch wie funktioniert die EHIC und welche Leistungen bietet sie?

Was genau ist die EHIC eigentlich?

Die EHIC bzw. Europäische Krankenversicherungskarte wurde 2006 für alle EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. Sie ersetzt den bis dahin üblichen Auslandskrankenschein. EHIC ist die Abkürzung für European Health Insurance Card. Eigentlich erbringen gesetzliche Krankenversicherungen ihre Leistungen nur im Heimatland. Durch die EHIC sind Sie auch im europäischen Ausland bei Notfällen in begrenztem Umfang versichert. In Deutschland erhalten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse die EHIC automatisch. Denn diese befindet sich auf der Rückseite jeder elektronischen Gesundheitskarte. Das Aussehen der europäischen Krankenversicherungskarte ist in den meisten Ländern gleich. Ein Muster können Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland ansehen. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte erhalten Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt solange Sie Mitglied einer Krankenkasse sind.

In welchen Ländern wird die EHIC akzeptiert?

Ihre europäische Versicherungskarte gilt in den derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und einigen weiteren Ländern.
Außerhalb Europas akzeptieren folgende Länder Ihre Auslands-Krankenversicherungskarte:

  • Azoren
  • Ceuta
  • Französisch-Guayana
  • Gibraltar
  • Gozo
  • Guadeloupe
  • Madeira
  • Martinique
  • Mayotte
  • Melilla
  • Réunion
  • Saint Barthelemy
  • (französischer Teil) Saint Martin

Auch mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien bestehen Sozialversicherungsabkommen, die ebenfalls einen Krankenversicherungsschutz beinhalten. In diesen drei Ländern benötigen gesetzlich Krankenversicherte für Behandlungen jedoch statt der EHIC die Provisorische Ersatzbescheinigung.

Welche Leistungen deckt die EHIC ab?

Bei akuten Beschwerden oder nach einem Unfall können Sie mit der EHIC einen Arzt aufsuchen oder sich ambulant bzw. stationär behandeln lassen. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte haben sie allerdings nur Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen und Behandlungen die nicht aufgeschoben werden können und dringend, noch vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland, erfolgen müssen.

Ihre Karte gilt nur bei Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern, nicht bei Privatärzten oder --kliniken.  Es werden nur Kosten übernommen für Behandlungen, die im Gesundheitssystem des jeweiligen Landes für gesetzlich Versicherte vorgesehen sind. Zudem übernimmt Ihre deutsche Krankenkasse maximal den Betrag, wie er bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland auch angefallen wäre.

In einigen Ländern wie beispielsweise Großbritannien müssen Sie damit rechnen, dass Sie auf einen Termin in staatlichen Gesundheitseinrichtungen zuweilen länger warten müssen. Gehen Sie stattdessen zu einem Privatarzt oder in eine Privatklinik, müssen sie alle Kosten selbst tragen. In beliebten Skigebieten der Schweiz oder in Österreich kann es zudem passieren, dass Urlaubern bestimmte Leistungen bevorzugt privat abgerechnet – und damit nicht von der Krankenkasse zu Hause übernommen werden.

Diese Leistungen kann Ihnen die EHIC nicht bieten

Die Europäische Krankenversicherungskarte versichert Sie nur für den medizinischen Notfall. Wenn Sie ins Ausland reisen, nur um sich dort ärztlich behandeln zu lassen, werden von Ihrer Krankenkasse keine Kosten übernommen. Ist eine Akut-Behandlung im Ausland teurer als in Deutschland, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen. Ist eine medizinische Leistung in Deutschland Standard für gesetzlich Versicherte, in Ihrem Gastland jedoch nicht – und Sie nehmen eine solche Leistung in Anspruch – übernimmt die Krankenkasse auch diese Kosten nicht. Der GKV Spitzenverband hat deshalb Informationen zum Versicherungsschutz bei Krankheit für viele Reiseländer zusammengestellt. Steht ein medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland an, bleiben auch diese Kosten an Ihnen hängen. Dies betrifft ebenso viele Privatversicherte, deren Versicherungsträger Rückholkosten häufig ausschließen. Und in Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte gar nicht akzeptiert wird, müssen Sie alle Kosten zu 100 Prozent übernehmen.

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EHIC + Auslandskrankenversicherung: So sind Sie optimal geschützt

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Eine Auslandskrankenversicherung ist ein Muss, damit Sie Ihre Reisen sorgenfrei genießen können. Mit günstigen Versicherungspaketen profitieren Sie von zusätzlichem Mehrfachschutz durch eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung oder beim Verlust von Reisegepäck.

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