Reisekrankenversicherungen mit Corona-Schutz

Welche Reisekrankenversicherungen leisten bei Corona und welche nicht? Fakt ist: Bei einigen Reisekrankenversicherungen sind Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, es besteht auch kein Versicherungsschutz im Falle einer COVID-19-Erkrankung. Das Gleiche gilt für Versicherungen, die keine Reisen in Länder abdecken, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherungen Schutz bieten.

Uneingeschränkten Versicherungsschutz im Falle einer COVID-19-Erkrankung gibt es bei folgenden Versicherern:

Folgende Versicherer leisten nicht im Fall einer coronabedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amts:

Folgende Versicherer haben Pandemien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

Hier finden Sie die Übersicht über alle Jahres-Reisekrankenversicherungen

Uneingeschränkten Versicherungsschutz im Falle einer COVID-19-Erkrankung gibt es bei folgenden Versicherern:

Folgende Versicherer leisten nicht im Fall einer coronabedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amts:

Folgende Versicherer haben Pandemien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • World Nomads (Zur Zeit nicht im Angebot)

Hier finden Sie die Übersicht über alle Reisekrankenversicherungen bis 1 Jahr Dauer

Hier finden Sie die Übersicht über alle Auslandskrankenversicherungen über 1 Jahr Dauer

Wir halten unsere Listen stets auf dem neuesten Stand. Es kann jedoch in Ausnahmefällen vorkommen, dass ein Versicherer seine Bedingungen ändert, ohne uns davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Prüfen Sie deshalb bitte immer zusätzlich die Versicherungsbedingungen auf den jeweiligen Abschluss-Seiten!

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus (COVID-19) und Ihrem Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung

  1. Beachten Sie bitte immer die Reisehinweise des Auswärtigen Amts. Aktuelle Hinweise und Reisewarnungen zu Ihrem Reiseland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
  2. Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) erhalten Sie auch auf der Homepage des Robert Koch Instituts.
  3. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Reise wie geplant stattfinden kann, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Diese können Ihnen sagen, ob eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung Ihrer Reise möglich ist.
  4. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Reisekrankenversicherung eine Corona-Infektion (Krankheit) abdeckt. In den Versicherungsbedingungen finden Sie alle Informationen zu versicherten Leistungen und Leistungsausschlüssen.

Hinweise zu Leistungen und Leistungsausschlüssen der Versicherer auf reiseversicherung.com:

Allgemein gilt: Die Reisekrankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Fall einer neu auftretenden Erkrankung im Ausland. In vielen Fällen sind Sie somit auch im Fall einer Corona-Infektion (Krankheit) versichert.

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