Thailand öffnet wieder seine Grenzen

Golfspieler

reiseversicherung.com ,

Um den dringend benötigten Tourismus wieder anzukurbeln, erlaubt die thailändische Regierung Urlaubern, ihre Quarantäne in einem ausgewählten Golf-Resort zu verbringen und sich dort frei zu bewegen.

Luxusquarantäne

Wenn die Urlauber am Flughafen ankommen, unterziehen sie sich zunächst einem PCR-Test und begeben sich bei negativem Ergebnis sofort in eines von sechs zugelassenen Golf-Resorts. Dort müssen sie nicht - wie bei den sonst üblichen Quarantäne-Vorschriften - 14 Tage im Hotelzimmer verharren, sondern dürfen Golf spielen und alle Angebote des Resorts nutzen. Nach Ablauf der Luxusquarantäne und einem weiteren negativen Coronatest-Ergebnis können sich die Golf-Fans, wenn es die Fallzahlen zulassen, auch innerhalb der jeweiligen Provinz bewegen. Die Golf-Resorts befinden sich in den Provinzen Kanchanaburi, Cha Am, Nakhon Nayok und Chiang Mai. Über mögliche Beschränkungen in den jeweiligen Provinzen informiert die thailändische Tourismusbehörde.

Touristenvisum und Reisekrankenversicherung für die Einreise

Zur Einreise nach Thailand wird eine Sondergenehmigung, das so genannte Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt wird. Dazu müssen Reisende Kopien des Touristenvisums, des Reisepasses und der Auslandskrankenversicherung einreichen. Deutsche Touristen können auch das Special Tourist Visa (STV) für Langzeitaufenthalte erhalten.
Bei der Reisekrankenversicherung ist vorgeschrieben, dass sie 100.000 US-Dollar, also rund 82.000 Euro, für die Behandlung einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt. Eine Liste der geeigneten Reisekrankenversicherungen mit Corona-Schutz, finden Sie hier.

Zur Thailändischen Botschaft in Berlin

informiert rund um das Thema Reisen.
Ansprechpartner für den News-Bereich:
Team Kommunikation
T: +49 2247  9194-16
M: +49 171 3367526
presse@dr-walter.com

Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation