Patchwork-Familien: Was sollten Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung beachten?

Frage: Müssen alle Familienmitglieder zusammen wohnen?

Antwort: Manche Versicherer berücksichtigen nur Familienmitglieder, die unter einem Dach leben. Wer mit dem neuen Partner zwar noch nicht gemeinsam wohnt, aber gerne zusammen verreisen will, der findet bei der Allianz Travel, ERGO Reiseversicherung, HanseMerkur und URV passende Angebote. Allianz Travel und ERGO Reiseversicherung bieten für diese Fälle auch günstige Jahresverträge an.


Frage
: Wann sind Kinder mitversichert?

Antwort: Kinder müssen meist nicht mit ihren eigenen oder ihren neuen Eltern zusammenwohnen, damit der Versicherungsschutz für sie gilt. Allerdings begrenzen einige Anbieter die Anzahl der Kinder auf vier, wobei diese nicht über ein eigenes Einkommen verfügen dürfen. Auch beim Alter der Kinder kann es Einschränkungen geben. Befindet sich der Nachwuchs noch in der Ausbildung, ist er bei einigen Verträgen sogar bis Mitte 20 abgesichert.

Frage: Sind Reisen Einzelner versichert?

Antwort:Bei einer Jahres- Reiserücktrittsversicherung sind nicht nur die gemeinsamen Urlaubsreisen versichert, sondern auch die Ausflüge einzelner Familienmitglieder. Eine Jahrespolice gilt für die Klassenfahrten und Sprachreisen der Kinder genauso wie für den Städtetrip oder die Kreuzfahrt der Patchwork-Eltern. Hier sollten Sie allerdings genau hinsehen: Einige Anbieter begrenzen die Versicherungssumme für Reisen einzelner Personen.


Frage: Wie lange darf die Reise dauern?

Antwort: Reisen bis zu 31 Tagen sind bei allen Anbietern versichert. Wer länger verreisen möchte, sollte die verschiedenen Versicherungen auf ihre maximale Reisedauer prüfen. Einige Tarife gelten sogar unbegrenzt.


Frage: Wer oder was ist versichert?

Antwort: Eine Reiserücktrittsversicherung springt auf jeden Fall ein, wenn die Versicherten erkranken, einen Unfall haben oder zu Hause eingebrochen wird. Aber auch Eltern, Großeltern, Kinder und andere Angehörige oder Betreuungspersonen – etwa von Pflegebedürftigen – zählen oft zu den sogenannten Risikopersonen. Dieser Kreis ist bei Patchwork-Familien besonders groß.


Frage: Was ist nicht versichert?

Antwort: Bei Patchwork-Familien gibt es auch Fälle, die kein Anbieter absichern kann. Ein Beispiel: Der Vater möchte mit seinen Kindern verreisen. Kurz vor der Reise verunglückt der neue Freund der Mutter schwer. Die Kinder wollen ihrer Mutter beistehen und deshalb die geplante Reise absagen. Da keine direkte Verwandtschaftsbeziehung zwischen den Kindern und dem neuen Lebensgefährten der Mutter besteht, ist der Rücktritt nicht versichert.


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