Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2020 (Az.: 32 C 1823/20 (86))
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2020 (Az.: 32 C 1823/20 (86))
Die Corona-Pandemie stellt für die Fluggesellschaften keinen Grund für das Annullieren von Flugbeförderungen dar, wenn der Kunde nicht auf die Beanspruchung eines konkreten Flugs, sondern lediglich auf die Beförderung besteht.
In dem vorliegenden Prozess wurden Flüge von Frankfurt am Main nach Singapur, von Singapur nach Bali und zurück gebucht. Die Rückflüge wurden von der Fluggesellschaft annulliert, ohne ein Angebot für eine Ersatzbeförderung anzubieten. Die Kläger forderten die Gesellschaft ohne Erfolg, zu einer Ersatzbeförderung auf. Daraufhin wurde eine Klage eingereicht. Die Fluggesellschaft wollte nicht haften, mit dem Grund, die Umsetzung der Flüge sei aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie nicht möglich und deshalb trifft sie auch keine Schuld.
Die Fluggesellschaft wurde auf einen Betrag in Höhe von 2.385,86 € für die Buchung von Ersatzrückflügen, sowie zusätzliche Hotelkosten in Jakarta verklagt.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab dem Kläger Recht.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie und die daraus folgenden Einreisebeschränkungen, entbinden nicht von der Leistungspflicht, mit dem Grund der Unmöglichkeit. Dies ist im § 275 Abs. 1 BGB festgesetzt. Als weitere Begründung gab das Amtsgericht Frankfurt am Main an, dass der Vertrag einer Flugbeförderung regelmäßig nicht als absolutes Fixgeschäft gilt, wenn das Anliegen des Reisenden, wie in diesem Fall, die Beförderung als solche darstellt und nicht mit welchem Flug genau. Außerdem ist die Gesellschaft nicht ihrer Pflicht nachgegangen, Ersatzflüge zu organisieren. Dieser Aufgabe gingen die Kläger selbst nach. Nach §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB ergibt sich der Anspruch auf einen Ersatz der erbrachten Aufwendungen ohne Auftrag aus den Vorschriften der Geschäftsführung. Eine Rückbeförderung habe als „auch-fremdes-Geschäft“ demnach im Interesse der Beklagten gelegen.
Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
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