Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.04.2018 (29 U 2138/17)
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.04.2018 (29 U 2138/17)
Ein Online-Reiservermittler darf die Haftung für Zustandekommen eines Reisevertrags nicht generell ausschließen. Der Vermittler hat auch nach Abschluss der Buchung eine Sorgfaltspflicht.
Im vorliegenden Fall erklärte der Betreiber des Reiseportals sonnenklar.tv in seinen Geschäftsbedingungen, er schulde dem Kunden keine erfolgreiche Vermittlung der Reise. Das Unternehmen hafte deshalb nicht dafür, dass die Reisen oder Reiseleistungen verfügbar sind und ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen die Haftungsbeschränkung des sonnklar.tv-Betreibers.
Die Klage gegen die Haftungsbeschränkung war vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich.
Das Gericht war der mit der Verbraucherzentrale der Meinung, dass Kunden durch diese Klausel unangemessen benachteiligt werden. Es sei die Haupt-Leistungspflicht eines Vermittlers, einen Reisevertag herbeizuführen. Ein Haftungsausschluss für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist gesetzlich nicht zulässig.
Darüber hinaus hatte der Betreiber von sonnenklar.tv jegliche Haftung dafür ausgeschlossen, dass die Reiseangaben auf der Webseite richtig, vollständig und aktuell sind. Auch diesen Ausschluss ließ das Oberlandesgericht nicht gelten, denn damit wären auch die Fälle eingeschlossen, in denen der Vermittler die Angaben eines Reiseveranstalters fehlerhaft übernommen oder irreführende Angaben des Veranstalters nicht korrigiert habe. Eine ähnliche Klausel auf dem Portal weg.de war zuvor ebenfalls für unzulässig erklärt worden.
Eine weitere Klausel, die das Oberlandesgericht verbot, war der Ausschluss jeglicher Haftung nach der Buchungsabwicklung. Vermittler müssen auch nach Abschluss des Buchungsvorgangs Sorgfaltspflichten beachten, zum Beispiel bei der Bearbeitung von Umbuchungswünschen.
Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
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