Freie Entscheidung über Reiseversicherung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.9.2016 (Az.: I ZR 160/15)

 

Zusammenfassung

Reiseportale dürfen ihren Kunden nicht durch bestimmte Voreinstellungen die freie Entscheidung gegen eine bestimmte Reiseversicherung erschweren und Zusatzkosten verschleiern. Die Versicherung muss durch klare Buttons an- oder wegzuklicken sein.

 

1. Ausgangslage

Auf dem Buchungsportal opodo.de mussten Kunden, die keine Reiseversicherung wollen bestätigen, dass sie „ausdrücklich auf den angebotenen Versicherungsschutz“ verzichten und „im Notfall alle Kosten selbst“ zahlen.
Bei einer weiteren Warnung war der Satz „Ich möchte abgesichert sein“ farblich und grafisch hervorgehoben. Dieses Feld fiel deutlicher ins Auge als der Satz „weiter ohne Versicherung“. Nach Meinung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sollte der Kunde dadurch dazu verleitet werden, eine  Versicherung abzuschließen.

2. Die Klage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen diese Praxis.

3. Das Urteil

Die Verbraucherschützer bekamen bis zu letzten Instanz Recht und der Bundesgerichtshof erklärte diese Voreinstellungen für rechtswidrig.

4. Die Begründung

Die Richter sehen in der Voreinstellung auf dem Reiseportal opodo.de einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdiensteverordnung. Die Voreinstellungen erschweren eine Buchungen ohne Reiseversicherung. Damit würden den Kunden die Versicherungen aufgedrängt.  Der Buchungsvorgang entspricht damit nicht den Voraussetzungen einer klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung über Zusatzkosten.

Die Richter kritisierten außerdem den Aufschlag einer Servicepauschale, die bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel fällig wurde. Nur Verbraucher, die ihre Reise per American-Express-Karte bezahlen wollten, brauchten diese Servicepauschale nicht entrichten. Wählte der Verbraucher ein bestimmtes Reiseziel aus, zeigte die Trefferliste automatisch nur Preise ohne Servicepauschale. Dadurch war nach Meinung des Bundesgerichtshofs ein effektiver Preisvergleich nicht möglich. Dem Käufer müssten alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und sonstigen Entgelte angezeigt werden, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind.

Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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