Reisepreisminderung wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2021 (Az.: 37 C 414/20)

Zusammenfassung

Kommt es am Urlaubsort aufgrund einer Virus-Pandemie zu behördlich angeordneten Kontaktbeschränkungen, haben Reisende einen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises gemäß § 651 m BGB.

1. Ausgangslage

Eine Familie verbrachte 2020 ihren Sommerurlaub in Portugal. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu behördlich angeordneten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen, wodurch die Nutzung der Hoteleinrichtungen eingeschränkt war. Der Spielplatz, der Fitness-Raum, das Hallenbad und der Whirlpool durften nicht benutzt werden. Der Außenpool durfte nur nach Reservierung, für einen halben Tag und nur für eine begrenzte Personenanzahl genutzt werden. Die Mahlzeiten durften nicht wie üblich, in Buffetform stattfinden. Im Essensraum durfte sich nur eine Familie aufhalten. Dadurch kam es bei der Essensausgabe zu Wartezeiten von bis zu 45 Minuten.

2. Die Klage

Die Familie beanspruchte aufgrund der Einschränkungen eine Reisepreisminderung von 20 %.

3. Das Urteil

Nach dem Amtsgericht Düsseldorf, bestehe gemäß § 651 m BGB ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Der Klage wurde demnach zugesprochen. Das Gericht erachtete die Minderungsquote von 20 % für gerechtfertigt.

4. Die Begründung

Nach Auffassung des Amtsgerichts ergebe sich die Beeinträchtigung der Reise aus den Abstandsgeboten und Hygienemaßnahmen. Der gewöhnlich freie Kontakt zu anderen Hotelgästen sei nicht gegeben. Die Maßnahmen stellten eine psychische Beeinträchtigung dar, welche die Erholungswirkung eines Urlaubs negativ beeinflusst. Dass diese Beschränkungen zur selben Zeit auch im Heimatland bestanden haben, macht keinen Unterschied, da es sich hierbei nicht um eine Urlaubssituation gehandelt hätte. Die genannten Einschränkungen gehen über das Ausmaß typischer Alltagsbeeinträchtigungen, die ohne Minderung hinzunehmen seien, hinaus.

Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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